Rücktritt

Der Verein hat noch bevor die Arbeit richtig begann, seine Geschäftsführertätigkeit innerhalb der neuen Firma niedergelegt. Wenngleich es Anfangs gut gedacht war, so ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass die Geschäftsführertätigkeit einen nicht unerheblichen Einfluss des Vereins auf die Geschäftsführung des Unternehmens ermöglicht. Dies wiederum könnte dem Verein negativ in Hinblick auf seine Gemeinnützigkeit ausgelegt werden. Aus diesem Grund erklärte der Verein seien Rücktritt von der Geschäftsführertätigkeit.

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