Dojoleiter
Das Amt des Dojoleiters ist kein Wahlamt. Der Dojoleiter ist neben dem Gesamtvorstand für Trainingsbelange zuständig.
Er ist für die Organisation des Trainings zuständig und hat insoweit alleiniges Entscheidungsrecht.
Das Amt des Dojoleiters ist kein Wahlamt. Der Dojoleiter ist neben dem Gesamtvorstand für Trainingsbelange zuständig.
Er ist für die Organisation des Trainings zuständig und hat insoweit alleiniges Entscheidungsrecht.