Anlage
Bis zum Alter von 14 Jahren können vor der eigentlichen Prüfung bis zu 2 Zwischenprüfungen abgenommen werden, die durch farbige Streifen auf dem Gürtel gekennzeichnet werden.
Kennzeichnung der Zwischenprüfung
- 10. Kyu (Weißgurt) Zwischenprüfung zum 9. Kyu – je Zwischenprüfung ein schwarzer Streifen
- 9. Kyu (Weißgurt) Zwischenprüfung zum 8. Kyu – je Zwischenprüfung ein gelber Streifen
- 8. Kyu (Gelbgurt) Zwischenprüfung zum 7. Kyu – je Zwischenprüfung ein orangefarbener Streifen
- 7. Kyu (Orangegurt) Zwischenprüfung zum 6. Kyu – je Zwischenprüfung ein grüner Streifen
- 6. Kyu (Grüngurt) Zwischenprüfung zum 5. Kyu – je Zwischenprüfung ein blauer Streifen
- 5. Kyu (Blaugurt) Zwischenprüfung zum 4. Kyu – je Zwischenprüfung ein violetter Streifen
- 4. Kyu (Violettgurt) Zwischenprüfung zum 3. Kyu – je Zwischenprüfung ein brauner Streifen
Ab dem 3. Kyu sollten keine Untergraduierungen mehr abgenommen werden, da der Prüfling mit der Prüfungsabnahme mindestens 14 Jahre alt sein sollte.
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