Rechtsfähigkeit

Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: Das Amtsgericht prüft noch immer, ob dem Verein die Rechtsfähigkeit entzogen werden kann / muss.

Der Vorstand vertritt die Auffassung, dass für ein Weiterbetreiben dieses Verfahrens jegliche Rechtsgrundlage fehlt. Wir haben daher dem Amtsgericht nochmals ausführlich unsere Rechtsauffassung ausführlich dargelegt und diese durch entsprechende Urteile unterlegt.

Wir werden jetzt zunächst die Reaktion des Amtsgerichts abwarten. Je nachdem wie diese ausfällt, werden wir ggf. weitere Schritte prüfen.

Kommentieren