Endlich erledigt

Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Das Prüfungsverfahren gegen den Verein auf Entzug der Rechtsfähigkeit ist nunmehr eingestellt. Nachdem die Betriebsprüfung keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten ergeben hatte, musste nun das Amtsgericht das Verfahren einstellen, gleichwohl dieses bereits längst hätte eingestellt werden müssen, da der Verein seine wirtschaftliche Betätigung bereits vor anderthalb Jahren vollständig aufgegeben hatte.

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