Bier auf dem T-Shirt
Gleich ob dies auf der Straße, in der Kneipe um die Ecke oder in einer Nobeldisko passiert… Die Tat und das Ergebnis sind das gleiche. Mein teures Armani- oder auch billiges Noname-T-Shirt ist dreckig.
Und jetzt?
Was bringt es mir, meinem Gegenüber das Gleiche anzutun? In der Konsequenz führt das doch immer wieder dazu, dass sich daraus Schlägereien mit unbekanntem Ausgang entwickeln. Man sollte nicht vergessen, dass Betrunkene aufgrund ihres Zustands ein ganz anderes Schmerzempfinden haben als dies nüchtern der Fall wäre.
Wenn es Absicht war, sollte man sich die Frage stellen, ob es die Sache wert ist, hier etwas weiteres zu unternehmen (wegen Schadenersatz und so) oder ob es nicht einfacher wäre, das T-Shirt zu wechseln / zu waschen. In den wenigsten Fällen sind Bierreste auf dem T-Shirt nicht mehr herauszubekommen …
Und ein Letztes: Wegen einer Pöbelei, Bier auf meinem T-Shirt meine Gesundheit riskieren? Nein danke. Das ist mir dann echt zu blöd. Man sollte nicht vergessen, dass der Betrunkene auch Freunde haben könnte …
Was die rechtliche Seite anbetrifft: Was will man den gegen ein absichtliches „Bierverschütten“ unternehmen? Es ist ein Angriff auf die Ehre, weil Beleidigung. Damit hat man das Recht, Schmerzensgeld zu fordern. Man hat aber nicht das Recht, handgreiflich zu werden. Es gilt immer noch der Grundsatz: Angemessen ist diejenige Verteidigung, die geeignet ist einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff gegen sich (Notwehr) oder eine andere Person (Nothilfe) abzuwehren. Dabei ist zu beachten, dass das mildeste Mittel eingesetzt wird.
Ein Faustschlag in die Magengrube als Dankeschön gehört m.E. nicht mehr dazu, denn in diesem Punkt ist die Tat schon geschehen und mglw. auch bereits beendet. Ergo: Keine Notwehr mehr gegeben, sondern Rache – und die ist durch das Notwehrrecht nicht mehr gedeckt. Man begeht also bereits selbst einen rechtswidrigen Angriff.
Für den Fall, dass die Tat noch andauern sollte, wären die Grenzen der Notwehr aufgrund der Unangemessenheit der Reaktion trotzdem überschritten. Man kann sich ja auf „Affekt“ berufen. Aber das mache mal dem Richter klar, dass Du als Kampfsportler im Affekt gehandelt haben willst, wo Du Dich doch täglich im Training abmühst, Schläge abzuwehren und auszukontern. Es hat immer den Anschein, dass Du hier mal in der Praxis ausprobieren wolltest, was Du bisher gelernt hast.
Aber: Wo kein Kläger, da kein Richter. Der Staatsanwalt wird, wenn denn die Polizei die Sache überhaupt aufnimmt, das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit oder mangelndem öffentlichen Interesse einstellen. Eine Privatklage seitens des „schwerverletzten“ Betrunkenen könnte aber trotzdem ins Haus stehen. Wahrscheinlich wird das Verfahren im Vergleich enden. Doch das heißt: Anwaltskosten so um die 300 Euro mindestens. Ich kenne kein T-Shirt, dass so teuer ist. Und wenn man sich ein so teures T-Shirt leisten kann, dann sollte es letztlich eh keine Rolle spielen, ob es schmutzig wird oder nicht.