{"id":68,"date":"1994-12-15T12:39:21","date_gmt":"1994-12-15T11:39:21","guid":{"rendered":"http:\/\/lubwart.de\/wordpress\/?p=68"},"modified":"1994-12-15T12:39:21","modified_gmt":"1994-12-15T11:39:21","slug":"beitragszahlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/beitragszahlung\/","title":{"rendered":"Beitragszahlung"},"content":{"rendered":"<p>Das Konzept des Vorstandes sieht vor, da\u00df die Beitr\u00e4ge entweder monatlich auf das Konto des Vereins \u00fcberwiesen werden, oder der Verein erm\u00e4chtigt wird, die Beitr\u00e4ge im Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abzubuchen. In ersterem Falle wird vom Mitglied die Vorlage einer Kopie des Dauerauftrages beim kontof\u00fchrenden Kreditinstitut verlangt, damit sichergestellt ist, da\u00df die Beitr\u00e4ge auch p\u00fcnktlich entrichtet werden.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nEinige werden sich nun sicher fragen, warum nun pl\u00f6tzlich das, wo doch die Mitgliederversammlung vor 2 Jahren eine bargeldlose Abwicklung der Beitragszahlungen abgelehnt hat!?<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst ist die Situation eine grundlegende andere als damals, denn die Mitgliederzahlen sind heute mehr als doppelt so hoch wie vor 2 Jahren. Dadurch ist der Arbeitsaufwand in erheblichen Ma\u00dfe gestiegen und es ist nicht mehr mit hinreichender Sicherheit auszuschlie\u00dfen, da\u00df bei der \u00dcbertragung der gezahlten Beitr\u00e4ge in Beitragslisten bzw. -karten Fehler unterlaufen. (Ihr kennt das Durcheinander ja selbst.)<\/p>\n<p>Die Mahnl\u00e4ufe per 30.06. und 31.12. bedeuten f\u00fcr den Vorstand ein nicht unerhebliches Ma\u00df an Mehrarbeit, da\u00df durch eine bargeldlose Abwicklung der Beitragszahlung (insbesondere durch den Lastschrifteinzug) stark reduziert werden kann.<\/p>\n<p>Nicht zuletzt hat das Mitglied selbst einen &#8222;echten&#8220; Beleg daf\u00fcr in der Hand, da\u00df die Beitr\u00e4ge auch tats\u00e4chlich entrichtet wurden. Immer wieder wird behauptet: &#8222;Ich habe doch bezahlt!&#8220; obwohl in den Beitragslisten nichts vermerkt ist und f\u00fcr den Verein nach der gelten-den Beitragsordnung nur diese ma\u00dfgebend sind.<\/p>\n<p>Der Hauptgrund f\u00fcr die Ablehnung der bargeldlosen Beitragsentrichtung vor 2 Jahren waren die damit verbundenen Mehrkosten f\u00fcr Verein und Mitglieder. Mehrkosten f\u00fcr den Verein entstehen in unbedeutenden Ma\u00dfe, wenn man zudem die Kosten f\u00fcr das monatliche Erstellen der Beitragslisten und deren F\u00fchrung gegenrechnet, entstehen so gesehen keinerlei Mehrkosten, nein es d\u00fcrfte sogar eine Kosteneinsparung eintreten. Die zus\u00e4tzlichen Kontof\u00fchrungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Mitglieder k\u00f6nnen nicht vermieden werden. Aber schlie\u00dflich steht es jedem Mitglied frei, wie oft es seine Beitr\u00e4ge zahlt, ob in 12, 4, 2 oder 1 Jahresrate. So kann das Mitglied selbst die H\u00f6he der Mehrbelastung beeinflussen und hat dazu auch noch ein Beweismittel f\u00fcr die tats\u00e4chliche Entrichtung der Beitr\u00e4ge in der Hand.<\/p>\n<p>Um dem Vorstand k\u00fcnftig Arbeit abzunehmen und die Beitragszahlung problemloser zu gestalten, strebt der Vorstand an, sp\u00e4testens ab 01.01.1995 die bargeldlose Beitragsentrichtung als Normalfall vorzusehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Konzept des Vorstandes sieht vor, da\u00df die Beitr\u00e4ge entweder monatlich auf das Konto des Vereins \u00fcberwiesen werden, oder der Verein erm\u00e4chtigt wird, die Beitr\u00e4ge im Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Mitglieds abzubuchen. 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