{"id":59,"date":"1994-06-15T12:25:43","date_gmt":"1994-06-15T11:25:43","guid":{"rendered":"http:\/\/lubwart.de\/wordpress\/?p=59"},"modified":"2008-02-06T12:29:14","modified_gmt":"2008-02-06T11:29:14","slug":"lehrgangskostenzuschusse-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/lehrgangskostenzuschusse-2\/","title":{"rendered":"Lehrgangskostenzusch\u00fcsse"},"content":{"rendered":"<p>Im M\u00e4rz wurden durch den Vorstand einige Neuregelungen geschaffen, die in erster Linie dazu dienen sollen, einen Mi\u00dfbrauch von geltenden Vorschriften der Kosten-, Honorar- und Entgeltordnung auszuschlie\u00dfen.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nBisher war es so, da\u00df \u00dcbungsleiter f\u00fcr den Besuch eines jeden Lehrgangs einen Zuschu\u00df von bis zu 50 v.H. der Lehrgangskosten zuz\u00fcglich der darauf entfallenden Fahrtkosten beantragen konnten. (Fahrtkosten mit den vollen Pauschs\u00e4tzen von 0,50 DM bzw. 0,25 DM je Entfernungskilometer oder ein Drittel des Fahrpreises f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel)<\/p>\n<p>Wie ihr unschwer erkennen k\u00f6nnt, war dies eine ganze Menge Geld, was ein \u00dcbungsleiter beantragen konnte, wobei dies nur eine M\u00f6glichkeit war, von der durch die meisten \u00dcbungsleiter nur selten in vollem Umfang Gebrauch gemacht wurde.<\/p>\n<p>Vielleicht zum besseren Verst\u00e4ndnis noch ein kurzes Wort zur Geschichte: Diese Regelungen sind zu einer Zeit entstanden, als \u00dcbungsleiter noch keinerlei Honorare f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit erhielten. Ziel dieser Regelungen war es daher, \u00dcbungsleiter finanziell zu entlasten, da man davon ausging, da\u00df diese in der Regel einen h\u00f6heren Aufwand an Lehrgangskosten haben als die \u00fcbrigen Mitglieder.<\/p>\n<p>Um nunmehr einen Gestaltungsmi\u00dfbrauch der alten Kosten-, Honorar- und Entgeltordnung zu vermeiden, wurden \u00c4nderungen aufgenommen, die zwar den Grundsatz des finanziellen Ausgleichs nicht antasten, aber doch einige Einschr\u00e4nkungen enthalten, die einem Gestaltungsmi\u00dfbrauch entgegenwirken.<\/p>\n<p>Vorderstes Ziel war dabei, \u00dcbungsleiter gegen\u00fcber den \u00fcbrigen Vereinsmitgliedern nicht ungleich besser zu stellen; dazumal diese jetzt ein (wenn auch geringes) Trainerhonorar erhalten. Nicht zuletzt dienen Lehrg\u00e4nge ja auch und in erster Linie der eigenen Weiterbildung.<\/p>\n<p>Doch welche Neuregelungen sind nun konkret geschaffen worden?<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst zu den Fahrtkosten. Fahrtkostenzusch\u00fcsse zu Lehrg\u00e4ngen gibt es nach wie vor, aber diese Zusch\u00fcsse sind auf einen H\u00f6chstbetrag von 300,00 DM pro Jahr begrenzt. (Dies entspricht einer Fahrtleistung von 1200 Km mit dem PKW.) Sobald dieser H\u00f6chstbetrag \u00fcberschritten wird, gibt es Fahrtkostenzusch\u00fcsse nur noch allgemeinen Regeln.<\/p>\n<p>Dies bedeutet: Die Zusch\u00fcsse f\u00fcr \u00f6ffentliche Verkehrsmittel entfallen ganz. Fahrtkostenzusch\u00fcsse f\u00fcr Kfz mindern sich auf die allgemeinen Zusch\u00fcsse (Bsp.: Wenn der \u00dcbungsleiter allein zum Lehrgang f\u00e4hrt, betr\u00e4gt der Pauschbetrag 0,20 DM je Entfernungskilometer) Die Zusch\u00fcsse f\u00fcr die Benutzung anderer Verkehrsmittel (Motorrad, Fahrrad usw.) bleiben unver\u00e4ndert.<\/p>\n<p>Weiterhin gibt es nunmehr auch f\u00fcr die Beantragung von Lehrgangskostenzusch\u00fcssen einige Beschr\u00e4nkungen. Zun\u00e4chst m\u00fcssen die Lehrgangskosten \u00fcber 50,00 DM liegen. (So wie es im \u00fcbrigen auch f\u00fcr allgemeine Zusch\u00fcsse erforderlich ist.) Soweit die Lehrgangskosten diesen Betrag \u00fcbersteigen, kann, wie schon, fr\u00fcher ein Lehrgangskostenzuschu\u00df von 50 v.H. beantragt werden, allerdings gibt es auch hier einen j\u00e4hrlichen H\u00f6chstbetrag von 70,00 DM. \u00dcber diesen H\u00f6chstbetrag hinaus werden keine Lehrgangskostenzusch\u00fcsse durch den Verein gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich sollten Lehrgangskostenzusch\u00fcsse getrennt von \u00fcbrigen Erstattungsanspr\u00fcchen beantragt werden.<\/p>\n<p>Eine sehr wichtige Anmerkung noch zum Schluss:<\/p>\n<p>Diese \u00c4nderungen sind durch den Vorstand r\u00fcckwirkend per 01.01.1994 inkraft gesetzt worden!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im M\u00e4rz wurden durch den Vorstand einige Neuregelungen geschaffen, die in erster Linie dazu dienen sollen, einen Mi\u00dfbrauch von geltenden Vorschriften der Kosten-, Honorar- und Entgeltordnung auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"categories":[143],"tags":[],"class_list":["post-59","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-news"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/59"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=59"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/59\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=59"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=59"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=59"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}