{"id":51,"date":"1994-05-15T12:13:39","date_gmt":"1994-05-15T11:13:39","guid":{"rendered":"http:\/\/lubwart.de\/wordpress\/?p=51"},"modified":"1994-05-15T12:13:39","modified_gmt":"1994-05-15T11:13:39","slug":"beitrage-rechte-und-pflichten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/beitrage-rechte-und-pflichten\/","title":{"rendered":"Beitr\u00e4ge &#8211; Rechte und Pflichten"},"content":{"rendered":"<p>Jedes Vereinsmitglied hat durch seinen Beitritt Rechte und Pflichten gegen\u00fcber dem Verein begr\u00fcndet. Zu diesen Pflichten geh\u00f6rt unter anderem die Beitragspflicht.<!--more--><\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge sind jeweils am 01. eines jeden Monats im Voraus f\u00e4llig und werden vom Verein quartalsweise kassiert. Sie betragen f\u00fcr Kinder, Sch\u00fcler und Studenten 15,00 DM; f\u00fcr alle \u00fcbrigen Mitgliedergruppen 20,00 DM je Monat.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge werden im Regelfall beim Training kassiert. Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge aber auch auf das Vereinskonto \u00fcberwiesen werden. Bei bei Barzahlung sollte man unbedingt auf die korrekte Eintragung der Beitr\u00e4ge in der Beitragsliste achten, da nur diese f\u00fcr den Verein bindend ist. Die Beitragskarte dient im Zweifel als zus\u00e4tzliches Beweismittel, ist f\u00fcr den Verein jedoch nicht verbindlich.<\/p>\n<p>Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes sind von der Beitragspflicht befreit; die \u00fcbrigen Vorstandsmitglieder und die Mitglieder der Revisionskommission werden durch einen um 50% erm\u00e4\u00dfigten Beitrag ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>Nun kann es ja einmal sein, da\u00df man die Beitr\u00e4ge zwar zahlen will, aber aus einer finanziellen Notlage heraus nicht zahlen kann (z.B. Arbeitslosigkeit). Dies bedeutet nicht, da\u00df man zwangsl\u00e4ufig aus dem Verein ausscheiden mu\u00df.<\/p>\n<p>Dem Vorstand stehen n\u00e4mlich in diesem Falle verschiedene M\u00f6glichkeiten offen. Er kann den Beitrag f\u00fcr ein halbes Jahr stunden oder die Beitragsh\u00f6he auf bis zu 50% herabsetzen. In begr\u00fcndeten Ausnahmef\u00e4llen k\u00f6nnen die Beitr\u00e4ge auch ganz erlassen werden.<\/p>\n<p>Voraussetzung ist in allen F\u00e4llen die Stellung eines schriftlichen Antrages an den Vorstand, der nat\u00fcrlich begr\u00fcndet werden mu\u00df. Der Antragsteller erh\u00e4lt dann zumeist innerhalb von 14 Tagen bescheid dar\u00fcber, ob und wie seinem Antrag entsprochen wurde.<\/p>\n<p>Ein anderes Thema sind die Beitragsbefreiungen aus anderen Gr\u00fcnden. Die Beitragsordnung kennt hier insbesondere zwei: Krankheit und Urlaub. Urlaub im Sinne der Beitragsordnung ist zun\u00e4chst einmal das, was wir gemeinhin unter Urlaub verstehen, ferner aber auch jedes beruflich bedingte Fernbleiben und sonstige pers\u00f6nliche Gr\u00fcnde.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Beitragsfreistellung sind jedoch einige grunds\u00e4tzliche Dinge zu beachten. So ist Grundvoraussetzung f\u00fcr den Erla\u00df von Beitr\u00e4gen, da\u00df durch Urlaub oder Krankheit ein Trainingsausfall von einem vollem Monat entstanden ist (eine zeitanteilige Verrechnung gibt es nicht). Eine weitere Voraussetzung ist nat\u00fcrlich, da\u00df der Trainingsausfall dem Vorstand angezeigt wird. Im Falle des Urlaubs mu\u00df dies vor Urlaubsantritt geschehen. Bei Krankheit wird der Beitrag auch r\u00fcckwirkend erlassen (schlie\u00dflich wei\u00df man ja vorher nicht, wann man krank wird). Der Vorstand kann f\u00fcr die Krankheit einen geeigneten Nachweis verlangen (z.B. \u00e4rztliches Attest, Krankschreibung &#8230;)<\/p>\n<p>Was geschieht nun mit den f\u00fcr die betreffenden Monate bereits gezahlten Beitr\u00e4ge? Diese Beitr\u00e4ge werden nicht etwa zur\u00fcckgezahlt, sondern mit in der Zukunft liegenden offenen Monaten verrechnet.<\/p>\n<p>\u00dcber das Mahnverfahren erfahrt Ihr in einer der n\u00e4chsten Ausgaben mehr.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedes Vereinsmitglied hat durch seinen Beitritt Rechte und Pflichten gegen\u00fcber dem Verein begr\u00fcndet. 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