{"id":1141,"date":"2008-02-26T09:30:40","date_gmt":"2008-02-26T08:30:40","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/?page_id=1141"},"modified":"2008-02-26T09:30:40","modified_gmt":"2008-02-26T08:30:40","slug":"bier-auf-dem-t-shirt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/karate-and-more\/hintergrunde\/verschiedenes\/bier-auf-dem-t-shirt\/","title":{"rendered":"Bier auf dem T-Shirt"},"content":{"rendered":"<p>Gleich ob dies auf der Stra\u00dfe, in der Kneipe um die Ecke oder in einer Nobeldisko passiert&#8230; Die Tat und das Ergebnis sind das gleiche. Mein teures Armani- oder auch billiges Noname-T-Shirt ist dreckig.<\/p>\n<p>Und jetzt?<\/p>\n<p>Was bringt es mir, meinem Gegen\u00fcber das Gleiche anzutun? In der Konsequenz f\u00fchrt das doch immer wieder dazu, dass sich daraus Schl\u00e4gereien mit unbekanntem Ausgang entwickeln. Man sollte nicht vergessen, dass Betrunkene aufgrund ihres Zustands ein ganz anderes Schmerzempfinden haben als dies n\u00fcchtern der Fall w\u00e4re.<\/p>\n<p>Wenn es Absicht war, sollte man sich die Frage stellen, ob es die Sache wert ist, hier etwas weiteres zu unternehmen (wegen Schadenersatz und so) oder ob es nicht einfacher w\u00e4re, das T-Shirt zu wechseln \/ zu waschen. In den wenigsten F\u00e4llen sind Bierreste auf dem T-Shirt nicht mehr herauszubekommen &#8230;<\/p>\n<p>Und ein Letztes: Wegen einer P\u00f6belei, Bier auf meinem T-Shirt meine Gesundheit riskieren? Nein danke. Das ist mir dann echt zu bl\u00f6d. Man sollte nicht vergessen, dass der Betrunkene auch Freunde haben k\u00f6nnte &#8230;<\/p>\n<p>Was die rechtliche Seite anbetrifft: Was will man den gegen ein absichtliches &#8222;Bierversch\u00fctten&#8220; unternehmen? Es ist ein Angriff auf die Ehre, weil Beleidigung. Damit hat man das Recht, Schmerzensgeld zu fordern. Man hat aber nicht das Recht, handgreiflich zu werden. Es gilt immer noch der Grundsatz: Angemessen ist diejenige Verteidigung, die geeignet ist einen gegenw\u00e4rtigen rechtswidrigen Angriff gegen sich (Notwehr) oder eine andere Person (Nothilfe) abzuwehren. Dabei ist zu beachten, dass das mildeste Mittel eingesetzt wird.<\/p>\n<p>Ein Faustschlag in die Magengrube als Dankesch\u00f6n geh\u00f6rt m.E. nicht mehr dazu, denn in diesem Punkt ist die Tat schon geschehen und mglw. auch bereits beendet. Ergo: Keine Notwehr mehr gegeben, sondern Rache &#8211; und die ist durch das Notwehrrecht nicht mehr gedeckt. Man begeht also bereits selbst einen rechtswidrigen Angriff.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Fall, dass die Tat noch andauern sollte, w\u00e4ren die Grenzen der Notwehr aufgrund der Unangemessenheit der Reaktion trotzdem \u00fcberschritten. Man kann sich ja auf &#8222;Affekt&#8220; berufen. Aber das mache mal dem Richter klar, dass Du als Kampfsportler im Affekt gehandelt haben willst, wo Du Dich doch t\u00e4glich im Training abm\u00fchst, Schl\u00e4ge abzuwehren und auszukontern. Es hat immer den Anschein, dass Du hier mal in der Praxis ausprobieren wolltest, was Du bisher gelernt hast.<\/p>\n<p>Aber: Wo kein Kl\u00e4ger, da kein Richter. Der Staatsanwalt wird, wenn denn die Polizei die Sache \u00fcberhaupt aufnimmt, das Verfahren meist wegen Geringf\u00fcgigkeit oder mangelndem \u00f6ffentlichen Interesse einstellen. Eine Privatklage seitens des &#8222;schwerverletzten&#8220; Betrunkenen k\u00f6nnte aber trotzdem ins Haus stehen. Wahrscheinlich wird das Verfahren im Vergleich enden. Doch das hei\u00dft: Anwaltskosten so um die 300 Euro mindestens. Ich kenne kein T-Shirt, dass so teuer ist. Und wenn man sich ein so teures T-Shirt leisten kann, dann sollte es letztlich eh keine Rolle spielen, ob es schmutzig wird oder nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gleich ob dies auf der Stra\u00dfe, in der Kneipe um die Ecke oder in einer Nobeldisko passiert&#8230; Die Tat und das Ergebnis sind das gleiche. Mein teures Armani- oder auch billiges Noname-T-Shirt ist dreckig. Und jetzt? Was bringt es mir, meinem Gegen\u00fcber das Gleiche anzutun? 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