{"id":737,"date":"2006-12-10T09:48:04","date_gmt":"2006-12-10T08:48:04","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/?p=737"},"modified":"2006-12-10T09:48:04","modified_gmt":"2006-12-10T08:48:04","slug":"mitgliederversammlung-10","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/mitgliederversammlung-10\/","title":{"rendered":"Mitgliederversammlung"},"content":{"rendered":"<p>Um 13.10 er\u00f6ffnete der Vorsitzende die Versammlung und begr\u00fc\u00dfte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Versammlung ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden war. Zum Versammlungszeitpunkt hatte der Verein 37 stimmberechtigte Mitglieder von denen 13 anwesend waren. Es waren mehr als 10 v.H. der stimmbrechtigten Mitglieder anwesend. Die Versammlung war somit beschlussf\u00e4hig.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDer Vorsitzende verteilte die Rechenschaftsberichte und Jahresabschl\u00fcsse der Jahre 2004 und 2005 sowie die vorl\u00e4ufige Gewinn- und Verlustrechnung f\u00fcr 2006 an die anwesenden Mitglieder. Er berichtete \u00fcber die Arbeit des Vereinsvorstands und die Entwicklung des Vereins. Die Zahlen der Jahresabschl\u00fcsse wurden erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Der Vorstand beantragte seine Entlastung f\u00fcr die Jahre 2004 bis 2005.<\/p>\n<p>Der Vorstand wurde durch die Mitgliederversammlung einstimmig entlastet.<\/p>\n<p>Die Satzungs\u00e4nderungsvorschl\u00e4ge lagen den Mitgliedern vor. Sie waren mit den Einladungen zur Mitgliederversammlung jedem Vereinsmitglied zugesandt worden.<\/p>\n<p>Der Vorsitzende schlug vor, \u00fcber die Satzungs\u00e4nderungen im Block abzustimmen. Dieser Vorschlag wurde einstimmig angenommen.<\/p>\n<p>Klarstellend wurden die \u00c4nderungen zu \u00a7 9 Abs. 4 der Satzung und \u00a7 22 noch einmal durch den Vorsitzenden erl\u00e4utert.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschloss einstimmig, \u00fcber die Satzungs\u00e4nderungsantr\u00e4ge im Block abzustimmen:<\/p>\n<p>\u00a7 9 Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft<\/p>\n<p>(4) Der Beitritt zum Verein kann wegen Willensm\u00e4ngeln angefochten werden. Die Anfechtung bewirkt das Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft f\u00fcr die Zukunft.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Eine Anfechtung wegen Willensm\u00e4ngeln bewirkt nicht die Mitgliedschaft f\u00fcr die Zukunft sondern von Anfang an. Diese Regelung verst\u00f6\u00dft gegen geltendes Recht.<\/p>\n<p>(5) Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins.<br \/>\nAndere Anspr\u00fcche eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedes m\u00fcssen innerhalb von sechs Wochen nach dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief schriftlich dargelegt und geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Eingeschriebene Briefe sind eine zu hohe Forderung und damit unzul\u00e4ssig. Es gen\u00fcgt die schriftliche Geltendmachung.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Leitung der Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>(1) Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands leitet die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Damit wird lediglich die bisherige Praxis umgesetzt.<\/p>\n<p>(2) Er kann die Leitung auch einem anderen Vorstandsmitglied \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Damit wird lediglich die bisherige Praxis umgesetzt.<\/p>\n<p>(3) (2) Der Versammlungsleiter hat die Beschlussf\u00e4higkeit der Mitgliederversammlung festzustellen.<br \/>\nDie Versammlung ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 10 v.H. der stimmberechtigten Vereinsmitglieder anwesend sind.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung ist unabh\u00e4ngig von der Zahl erschienen Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Damit soll das bisherige Verfahren vereinfacht werden. Aufgrund mangelnder Beteiligung an der Mitgliederversammlung hatten wir in der Vergangenheit mitunter Schwierigkeiten, die damit ausger\u00e4umt werden sollen.<\/p>\n<p>\u00a7 15 Beschlussfassung einschlie\u00dflich Wahlen<\/p>\n<p>(4) F\u00fcr eine \u00c4nderung des Vereinszwecks ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich; die Zustimmung der nicht erschienen Mitglieder muss schriftlich erfolgen. Eine \u00c4nderung des Vereinszwecks ist nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder m\u00f6glich. Zur Mitgliederversammlung nicht erschienene Mitglieder sind schriftlich mit einer Frist von 2 Wochen aufzufordern, ihre Entscheidung schriftlich mitzuteilen. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung zur \u00c4nderung des Vereinszwecks wird erst nach Ablauf der Frist zur schriftlichen Entscheidungsmitteilung wirksam, sofern dieser durch die sich dann insgesamt ergebenden Stimmenverh\u00e4ltnisse die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit noch erreicht.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Diese unflexible Regelung k\u00f6nnte sich als nachteilig erweisen, da alle Vereinsmitglieder zustimmen m\u00fcssen. Damit wird eine demokratische Mehrheitsentscheidung unm\u00f6glich gemacht. Au\u00dferdem ist es schwierig, auch wirklich von allen Mitgliedern eine Antwort zu erhalten.<\/p>\n<p>\u00a7 21 Die Revisionskommission<\/p>\n<p>(1) Die Revisionskommission besteht aus zwei einem jedoch h\u00f6chstens f\u00fcnf Vereinsmitgliedern.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Aufgrund der Mitgliederstruktur in unserem Verein ist es schwierig neben dem Vorstand auch die Revisionskommission voll zu besetzen. Es erscheint daher sinnvoll, die Mindest-Anzahl der Mitglieder Revisionskommission weiter herabzusetzen.<\/p>\n<p>\u00a7 22 Schiedsbefugnis<\/p>\n<p>(1) Die Revisionskommission hat bei vereinsinternen Streitigkeiten einen nach Ma\u00dfgabe der Satzung und Ordnungen f\u00fcr beide Seiten verbindlichen Beschluss zu fassen eine Empfehlung auszusprechen. Der Vorstand soll der Empfehlung der Revisionskommission folgen.<\/p>\n<p>(2) Eine Berufung der Revisionskommission nach \u00a7 10 Abs. 3 hat die Aufschiebung des Wirksamwerdens der Ma\u00dfnahme des Vorstandes zur Folge. Der sodann von der Revisionskommission gefasste Beschluss ist endg\u00fcltig.<\/p>\n<p>(3) Beschl\u00fcsse der Revisionskommission k\u00f6nnen nur von der Mitgliederversammlung aufgehoben werden.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung: Der Verein wird durch den Vorstand vertreten. Die Rechte der Revisionskommission h\u00f6hlen insofern die Rechte des Vorstands unzul\u00e4ssig aus. Die bisherige Satzungsregelung ist daher rechtlich unwirksam. Nach wie vor kann die Revisionskommission eine Mitgliederversammlung einberufen lassen, um erhebliche Entscheidungen von dieser treffen zu lassen.<\/p>\n<p>In der anschlie\u00dfenden Abstimmung wurden die vorgeschlagenen Satzungs\u00e4nderungen einstimmig angenommen.<\/p>\n<p>Zwingend neu zu besetzen waren die Positionen des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers und des Kassenwarts. Um nicht schon in zwei Jahren erneute Wahlen erforderlich zu machen stellte auch der Vorsitzende sein Amt zur Verf\u00fcgung und kandidierte zugleich erneut.<\/p>\n<p>Zur \u00dcbernahme von Vorstands\u00e4mtern erkl\u00e4rten sich bereit:<br \/>\nRalph P. G\u00f6rlach &#8211; Vereinsvorsitzender<br \/>\nSven Schr\u00f6ter &#8211; Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (1. Vertreter)<br \/>\nMarco Ke\u00dfler &#8211; Kassenwart (2. Vertreter)<br \/>\nDoreen Ignatz &#8211; Chronist<br \/>\nThoralf Klimen &#8211; Kulturverantwortlicher<\/p>\n<p>Gegenkandidaten gab es keine. Die vorgenannten Personen wurden jeweils bei Stimmenthaltung des Kandidaten einstimmig gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Die Gew\u00e4hlten nahmen die Wahl an.<\/p>\n<p>Die Revisionskommission h\u00e4tte nicht zwingend neu gew\u00e4hlt werden m\u00fcssen, allerdings sollte der Wahlturnus an den des Vorstands angeglichen werden.<\/p>\n<p>Steffen Wohmann stellte sein Amt zur Verf\u00fcgung kandidierte zugleich erneut. Maik Winter war nicht anwesend. Es wurde daher folgende Vorgehensweise beschlossen:<\/p>\n<p>Maik Winter<\/p>\n<p>Steffen Wohmann<\/p>\n<p>Die Revisionskommission wird neu gew\u00e4hlt, wobei die erneute Wahl von Maik Winter vorbehaltlich der durch ihn vorzunehmenden Annahme der Wahl erfolgt. F\u00fcr den Fall dass er die Wahl nicht annimmt, wird er &#8211; soweit er sein Amt nicht vorzeitig zur Verf\u00fcgung stellt &#8211; turnusm\u00e4\u00dfig noch bis 2008 in der Revisionskommission bleiben. Danach scheidet er wegen Fristablauf aus. Ansonsten wird er bei erneuter Wahl f\u00fcr die n\u00e4chsten 5 Jahre Mitglied der Revisionskommission sein.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Revisionskommission stellten sich die bisherigen Mitglieder zur Wahl:<\/p>\n<p>Die Kandidaten wurden einstimmig in die Revisionskommission gew\u00e4hlt, wobei Steffen Wohmann sich bei Abstimmung \u00fcber seine Person der Stimme enthielt. Steffen Wohmann nahm die Wahl an. Die Annahme der Wahl durch Maik Winter steht bei Protokoll-Erstellung noch aus.<\/p>\n<p>Der Dojoleiter informierte \u00fcber die Neuregelungen in Bezug auf die G\u00fcrtelpr\u00fcfungen.<\/p>\n<p>Im Anschluss der Mitgliederversammlung fand die Weihnachtsfeier statt, so dass wir einfach nur die R\u00e4umlichkeiten wechselten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um 13.10 er\u00f6ffnete der Vorsitzende die Versammlung und begr\u00fc\u00dfte die Anwesenden. Er stellte fest, dass die Versammlung ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen worden war. Zum Versammlungszeitpunkt hatte der Verein 37 stimmberechtigte Mitglieder von denen 13 anwesend waren. Es waren mehr als 10 v.H. der stimmbrechtigten Mitglieder anwesend. 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