{"id":408,"date":"2004-02-19T12:19:47","date_gmt":"2004-02-19T11:19:47","guid":{"rendered":"http:\/\/lubwart.de\/wordpress\/?p=408"},"modified":"2004-02-19T12:19:47","modified_gmt":"2004-02-19T11:19:47","slug":"einladung-zur-mitgliederversammlung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/einladung-zur-mitgliederversammlung\/","title":{"rendered":"Einladung zur Mitgliederversammlung"},"content":{"rendered":"<p>Einladung zur Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Sonntag, 7. M\u00e4rz 2004<br \/>\n14.00 Uhr, Bad Liebenwerda Biberklause (Ende ca. 15.30 Uhr)<br \/>\n(Fischergasse, am alten Stadtfriedhof)<\/p>\n<p>Der Vorstand l\u00e4dt alle Mitglieder, Eltern und Freunde des Vereins zur diesj\u00e4hrigen Hauptversammlung ein. Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres; Au\u00dfenstehende mit Zustimmung der Mitgliederversammlung.<!--more--><\/p>\n<p>Tagesordnung<br \/>\n1. Begr\u00fc\u00dfung, Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit<br \/>\n2. Entgegennahme der Rechenschaftsberichte des Vorstands f\u00fcr die Jahre 2001 bis 2003<br \/>\n3. Entgegennahme des Berichts der Revisionskommission<br \/>\n4. Entlastung des Vorstands f\u00fcr die Jahre 2001 bis 2003<br \/>\n5. Diskussion und Abstimmung \u00fcber die Vorschl\u00e4ge zur Satzungs\u00e4nderung (siehe Anlage)<br \/>\n6. \u00c4nderung der Beitragszahlung \/ Beitragsh\u00f6he (siehe Anlage)<br \/>\n7. Neuwahl des Vorstands Zur Wahl stehen: Ralph P. G\u00f6rlach (Vorsitzender), Maik Hinze (1. Vertreter), Dr. Anne Paul (2. Vertreter), Thomas M\u00fcller (Chronist), Thoralf Klimen (Kulturverantwortlicher)<br \/>\n8. Neuwahl der Revisionskommission Zur Wahl stehen: Steffen Wohmann, Maik Winter 9. Sonstiges<\/p>\n<p>In Anbetracht der Tragweite der anstehenden Entscheidungen (Satzungs\u00e4nderungen, Neuwahlen zum Vorstand und zur Revisionskommission, \u00c4nderungen bei der Beitragszahlung) bittet der Vorstand alle stimmberechtigten Mitglieder, um Teilnahme an der Mitgliederversammlung. Hier habt Ihr die M\u00f6glichkeit, die k\u00fcnftige Vereinspolitik mitzubestimmen.<br \/>\nWer nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen kann und stimmberechtigt ist, kann seine Entscheidung zu den Tagesordnungspunkten 5 bis 8 auch schriftlich abgeben (z.B. Brief oder Fax)<\/p>\n<p>Elsterwerda, 18. Februar 2004<br \/>\nF\u00fcr den Vorstand: Ralph P. G\u00f6rlach<\/p>\n<p>Anlage Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>Der Vorstand empfiehlt der Mitgliederversammlung die \u00c4nderung folgender Paragraphen (\u00c4nderungen sind fett gedruckt; Streichungen kursiv):<\/p>\n<p>\u00a7 9 Abs. 3<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:<br \/>\na) wegen erheblicher Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen,<br \/>\nb) Zahlungsr\u00fcckst\u00e4nden mit Beitr\u00e4gen von mehr als einem halben Jahresbeitrag trotz mindestens zweimaliger schriftlicher Mahnung,<br \/>\nc) wegen unehrenhafter Handlungen.<br \/>\nIn den F\u00e4llen a) und c) ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit einzur\u00e4umen, sich zu rechtfertigen (rechtliches Geh\u00f6r). ABSATZ L\u00d6SCHEN<br \/>\nEs ist zu der Verhandlung des Vorstandes \u00fcber den Ausschluss unter einer Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich zu laden. Die Frist beginnt mir dem Tage der Absendung. Die Entscheidung erfolgt schriftlich und ist mit Gr\u00fcnden zu versehen. Der Bescheid \u00fcber den Ausschluss ist durch eingeschriebenen Brief zuzustellen.<br \/>\nGegen die Entscheidung ist die Berufung der Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Die Berufung ist binnen eines Monats nach Absendung der Entscheidung schriftlich einzulegen. Die Mitgliederversammlung hat innerhalb eines Monats zu entscheiden. Ihre Entscheidung ist endg\u00fcltig.<br \/>\nIm Fall der Textbuchstabens b) kann die Streichung aus der Mitgliederliste ohne erneute Anh\u00f6rung erfolgen. Eine gesonderte Mitteilung an das Mitglied ist nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung:<br \/>\nDas Verfahren zum Ausschluss wegen Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden soll so einfach und unkompliziert wie m\u00f6glich gehandhabt werden. Au\u00dferdem sollen nicht noch unn\u00f6tige weitere Kosten verursacht werden.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Berufung der Migliederversammlung<\/p>\n<p>Die Hauptversammlung ist alle 3 5 Jahre einzuberufen. Sie sollte im ersten Quartal durchgef\u00fchrt werden. Der Vorstand ist verpflichtet, im Vereinsorgan oder in anderer geeigneter Weise den Mitgliedern der Revisionskommission stellvertretend f\u00fcr die Mitglieder j\u00e4hrlich bis sp\u00e4testens 3 6 Monate nach Ablauf des Gesch\u00e4ftsjahres Bericht zu erstatten und den neuen Haushaltsplan vorzustellen.<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei sofort nach Antragstellung anzuk\u00fcndigen einzuberufen, wenn es<br \/>\na) der Vorstand beschlie\u00dft,<br \/>\nb) die Revisionskommission die Einberufung als notwendig erachtet oder<br \/>\nc) 5 v. H. der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde fordern.<br \/>\nDie Einberufung der Mitgliederversammlung hat innerhalb einer Frist von vier Wochen zu erfolgen.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung:<br \/>\nDamit eine langfristige Kontinuit\u00e4t in der Vereinsarbeit gew\u00e4hrleistet werden kann, soll die Amtszeit von Vorstand und Revisionskommission auf 5 Jahre verl\u00e4ngert werden, woraus sich auch die Einberufungstermine f\u00fcr die Mitgliederversammlung ergeben. Hiermit soll nicht zuletzt auch die Vereinskasse entlastet werden.<br \/>\nDie \u00c4nderungen zur au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung soll das Verfahren klarer werden lassen.<\/p>\n<p>\u00a7 18 Der Vorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<br \/>\na) dem Vorsitzenden,<br \/>\nb) dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer 2. Vorsitzenden (1. Vertreter),<br \/>\nc) dem Kassenwart Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (2. Vertreter),<br \/>\nd) dem Kulturverantwortlichen,<br \/>\ne) dem Chronisten,<br \/>\nf) dem Dojoleiter.<\/p>\n<p>Vorstand zur rechtlichen Vertretung des Vereins sind der Vorsitzende, der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und der Kassenwart der 2. Vorsitzende und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer. Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Vorstand von einem der vorstehend genannten Vorstandsmitglieder vertreten.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung:<br \/>\nWegen der wirtschaftlichen T\u00e4tigkeitsfelder des Vereins erscheint eine \u00c4nderung der Bezeichnung der Vorstands\u00e4mter angebracht.<\/p>\n<p>\u00a7 20 Amtsdauer<\/p>\n<p>Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt. Er bleibt so lange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt.<\/p>\n<p>\u00a7 21 Abs. 1 Revisionskommission<\/p>\n<p>Die Revisionskommission besteht aus mindestens zwei drei, jedoch h\u00f6chstens f\u00fcnf Vereinsmitgliedern.<\/p>\n<p>\u00a7 24 Kassenpr\u00fcfung Pr\u00fcfberechtigung und Berichterstattung<\/p>\n<p>Mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr hat Die Revisionskommission ist berechtigt die Kasse des Vereins einschlie\u00dflich der B\u00fccher und Belege sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Die Revisionskommission hat dem Vorstand \u00fcber getroffene Feststellungen schriftlichen Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p>Die Revisionskommission erstattet der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht Bericht und beantragt bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Kassenwartes und des \u00fcbrigen Vorstandes.<\/p>\n<p>Begr\u00fcndung:<br \/>\nDa die Revisionskommission de facto gar nicht mehr in der Lage ist die umfangreichen Vereinsgesch\u00e4fte zu \u00fcberblicken, wird diese \u00c4nderung vorgeschlagen, damit die Revisionskommission ohne gegen die Satzung versto\u00dfen zu m\u00fcssen, ihren Aufgaben nachgehen kann. Weitere \u00c4nderungen sind nur Klarstellungen.<\/p>\n<p>\u00a7 25<\/p>\n<p>Amtsdauer<\/p>\n<p>Die Revisionskommission wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von drei f\u00fcnf Jahren gew\u00e4hlt.<br \/>\nAnlage Beitragszahlung<\/p>\n<p>1.<br \/>\nDer Vorstand hat beschlossen, dass die Beitr\u00e4ge k\u00fcnftig nur noch im Lastschriftverfahren beglichen werden sollen, um Kosten zu sparen und effizienter arbeiten zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge werden &#8211; wie in der Satzung festgelegt &#8211; jeweils halbj\u00e4hrlich f\u00e4llig (01.02. und 01.08.) Wer gern zu anderen F\u00e4lligkeiten zahlen m\u00f6chte, kann dies gegen Aufpreis tun:<\/p>\n<p>quartalsweise Zahung: 4 EUR Jahresgeb\u00fchr zus\u00e4tzlich oder<br \/>\nmonatliche Zahlung: 6 EUR Jahresgeb\u00fchr zus\u00e4tzlich.<\/p>\n<p>Der Vorstand hofft, die Mehrzahl der Vereinsmitglieder zur Lastschriftteilnahme zu bewegen, was letztlich erhebliche Mehrkosten einsparen hilft (Kontof\u00fcrungsgeb\u00fchren, zus\u00e4tzlicher Buchungsaufwand&#8230;)<\/p>\n<p>F\u00fcr Mitglieder die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen k\u00f6nnen oder wollen, bleibt die M\u00f6glichkeit der Einrichtung eines Dauerauftrags oder der \u00dcberweisung, wobei die hierbei entstehenden zus\u00e4tzlichen Verwaltungskosten angemessen ber\u00fccksichtigt werden sollten.<\/p>\n<p>Diese Neuerungen bittet der Vorstand von der Mitgliederversammlung best\u00e4tigen zu lassen.<\/p>\n<p>2.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung hat bereits 1999 Beitragserh\u00f6hungen beschlossen, die durch den Vorstand aufgrund der guten Haushaltslage vorl\u00e4ufig ausgesetzt wurden. Die beschlossenen Vollbeitr\u00e4ge (ohne Erm\u00e4\u00dfigungen) waren: unter 18 Jahre 12 EUR monatlich, \u00fcber 18 Jahre: 18 EUR monatlich.Der Vorstand hat diese Betr\u00e4ge bereits mit Euro-Einf\u00fchrung mit nachtr\u00e4glicher Zustimmung der Mitgliederversammlung auf die heute geltenden 11 EUR bzw. 16 EUR gesenkt. Trotzdem ist der alte Beschluss \u00fcber die Beitragserh\u00f6hung nicht aufgehoben worden.<\/p>\n<p>Der Vorstand bittet daher die Mitgliederversammlung folgenden Beschluss zu fassen: &#8222;Der Vorstand ist erm\u00e4chtigt im Rahmen der beschlossenen Beitragsh\u00f6hen ohne erneute Zustimmung der Mitgliederversammlung die Beitr\u00e4ge unter Ber\u00fccksichtigung der Haushaltslage zu senken oder erh\u00f6hen. F\u00fcr eine \u00fcber die bisher beschlossene Beitragsh\u00f6he hinausgehende Erh\u00f6hung der Beitr\u00e4ge bleibt weiterhin die Mitgliederversammlung zust\u00e4ndig.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr das leibliche Wohl zur Mitgliederversammlung sorgt der Verein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einladung zur Mitgliederversammlung Sonntag, 7. M\u00e4rz 2004 14.00 Uhr, Bad Liebenwerda Biberklause (Ende ca. 15.30 Uhr) (Fischergasse, am alten Stadtfriedhof) Der Vorstand l\u00e4dt alle Mitglieder, Eltern und Freunde des Vereins zur diesj\u00e4hrigen Hauptversammlung ein. Antrags- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 14. Lebensjahrs. Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen Mitglieder mit Vollendung des 16. 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