{"id":1271,"date":"2008-02-27T09:52:16","date_gmt":"2008-02-27T08:52:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/?page_id=1271"},"modified":"2008-02-27T09:52:16","modified_gmt":"2008-02-27T08:52:16","slug":"aufsichtspflicht","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/karate-and-more\/organisation\/aufsichtspflicht\/","title":{"rendered":"Aufsichtspflicht"},"content":{"rendered":"<p>Unl\u00e4ngst hat sich das Landgericht M\u00fcnster unter dem Aktenzeichen 14 O 514\/92 mit der Aufsichtspflicht eines Vereins zu folgendem Sachverhalt besch\u00e4ftigt:<\/p>\n<p>Ein pl\u00f6tzlich erkrankter \u00dcbungsleiter eines betreuenden Vereins erschien nicht zum regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcbungsbetrieb. Die zu betreuenden jugendlichen Mitglieder betraten die bereits ge\u00f6ffnete Turnhalle selbst\u00e4ndig und vertrieben sich die Zeit mit &#8222;eigenen \u00dcbungen&#8220; an den zu Verf\u00fcgung stehenden Sportger\u00e4ten. Dabei verletzte sich ein 13j\u00e4hriger Junge, worauf er sich eine Woche lang in station\u00e4re und weitere vier Wochen in ambulante Behandlung begeben mu\u00dfte.<\/p>\n<p>Die Eltern haben daraufhin f\u00fcr Ihren Sohn eine Klage gegen den Verein zur Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatzanspr\u00fcchen erhoben. Der Verein seinerseits beantragte die Klageabweisung mit der Begr\u00fcndung, da\u00df am Halleneingang eine entsprechende Hallenordnung angebracht gewesen sei, wonach sich ergebe, da\u00df der Zutritt zur Halle und die Benutzung der Sportger\u00e4te ohne \u00dcbungsleiter untersagt sei.<\/p>\n<p>Das Gericht hat den Verein auf Grundlage des \u00a7 847 BGB in Verbindung mit den \u00a7\u00a7 823, 30 und 31 BGB zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an das Vereinsmitglied verpflichtet. Der Urteilsbegr\u00fcndung legten die Richter folgende Schwerpunkte zugrunde:<\/p>\n<p><strong>Das Gericht geht von einer Aufsichts- und \u00dcberwachungspflichtverletzung des \u00dcbungsleiters aus, da er es unterlassen hat, Ersatz f\u00fcr seinen krankheitsbedingten Ausfall zu besorgen oder wenigstens den Verein zu benachrichtigen, damit der Zugang zur Halle verwehrt wird und somit eine Nutzung der Sportger\u00e4te verhindert h\u00e4tte werden k\u00f6nnen!<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein haftet nach \u00a7\u00a7 30, 31 BGB f\u00fcr Sch\u00e4den, die seine Vertreter oder Beauftragten einem Dritten zuf\u00fcgen. Dies wird auch auf die Mitglieder des Vereins angewandt, wenn Pflichten des Vereins, die aus der Vereinsmitgliedschaft erwachsen, verletzt wurden. Im konkreten Fall ist der Verein nach Ansicht der Richter seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.<\/p>\n<p>Dem Jungen wurden daher aufgrund seiner altersgem\u00e4\u00dfen Einsichtsf\u00e4higkeit nach \u00a7 254 BGB ein Mitverschulden von 30% angerechnet. Dabei geht das Gericht davon aus, da\u00df ein 13j\u00e4hriger, der vom \u00dcbungsleiter \u00fcber die Hallenordnung belehrt worden ist, einsch\u00e4tzen kann, da\u00df er sich beim Turnen ohne Aufsicht in Gefahr bringen kann.<\/p>\n<p>Unter Ber\u00fccksichtigung der vorstehend genannten Fakten ist daher von den verantwortlichen \u00dcbungsleitern sehr genau zu \u00fcberlegen, ob und wie ggf. f\u00fcr sein Ausfallen Ersatz beschafft werden kann.<\/p>\n<p>Konkret bedeutet dies, da\u00df der verantwortliche \u00dcbungsleiter den Verein zu benachrichtigen hat. Nach eigener Einsch\u00e4tzung kann der f\u00fcr die jeweilige Gruppe verantwortliche \u00dcbungsleiter eine Vertretung benennen.<\/p>\n<p>Verantwortliche \u00dcbungsleiter sind der Dojoleiter (Ralph P. G\u00f6rlach) &#8211; zust\u00e4ndig f\u00fcr alle Trainingsgruppe &#8211; sowie Maik Hinze f\u00fcr die Trainingsgruppe Gorden. Nur diese beiden \u00dcbungsleiter sind neben dem Vereinsvorstand befugt, Verantwortung das Trainings betreffend zu delegieren. In ihrer Abwesenheit \u00fcbertragen sie die Befugnisse an ein anderes Vereinsmitglied, da\u00df in der Lage ist, das Training sowohl fachlich zu leiten als auch die erforderliche Einsichtsf\u00e4higkeit besitzt, den Anforderungen an die Trainingsleitung zu gen\u00fcgen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unl\u00e4ngst hat sich das Landgericht M\u00fcnster unter dem Aktenzeichen 14 O 514\/92 mit der Aufsichtspflicht eines Vereins zu folgendem Sachverhalt besch\u00e4ftigt: Ein pl\u00f6tzlich erkrankter \u00dcbungsleiter eines betreuenden Vereins erschien nicht zum regelm\u00e4\u00dfigen \u00dcbungsbetrieb. Die zu betreuenden jugendlichen Mitglieder betraten die bereits ge\u00f6ffnete Turnhalle selbst\u00e4ndig und vertrieben sich die Zeit mit &#8222;eigenen \u00dcbungen&#8220; an den zu [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":1270,"menu_order":1,"comment_status":"open","ping_status":"open","template":"","meta":{"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"class_list":["post-1271","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1271"}],"collection":[{"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1271"}],"version-history":[{"count":0,"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1271\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/1270"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/www.bushido-lubwart.de\/wordpress\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1271"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}