Limited gegründet

Wenngleich diese Entscheidung keineswegs leicht gefallen ist, so musste sich der Verein dann notgedrungener Maßen doch dazu durchringen, den Budoshop innerhalb des Vereins aufzugeben.

Wie bekannt wurde, prüfte das Vereinsregister auf Anregung eines Mitbewerbers die Rechtsfähigkeit des Vereins. Wenngleich der Budoshop dem Verein nicht das Gepräge gab und auch sonst nicht an erster Stelle stand, so ist es aus Gründen der Rechtssicherheit doch besser, wenn der Budoshop in eine eigenstände vom Verein unabhängige Rechtsform überführt wird. Nicht zuletzt können damit auch die Haftungsrisiken besser verteilt werden.

Nach einiger Überlegung haben wir uns für die Rechtsform der englischen Limited (GmbH) entschieden. Das Gründungs-Kapital von 10.000 Pfund (= 15.000 Euro) wurde anteilig vom Verein als Minderheitsgesellschafter und Ralph P. Görlach als Mehrheitsgesellschafter erbracht.

Als Geschäftsführer sind eingesetzt Frau Maria Saul (bisher zuständig für die Buchhaltung im Verein) sowie der Verein selbst.

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