Verletzung des Urheberrecht

Nicht schlecht staunte ich, als ich auf der Webseite eines anderen Anbieters von Kampfsportartikeln die von mir erstellten Produktbeschreibungen wiederfand. Zunächst glaubte ich noch an einen Zufall. Als ich jedoch dann sogar die gleichen Tippfehler entdeckte und feststellen musste, dass sogar meine Produkt-Abbildungen kopiert worden waren, war das Fass voll und wir forderten den Mitbewerber auf, unverzüglich unsere Texte von seiner Webseite zu entfernen und Lizenzgebühren für die unberechtigte Nutzung der Texte und Bilder zu zahlen.

Einen Tag später rief der Mitbewerber an und informierte, dass das Recht der Bilder nicht bei uns sondern beim Hersteller läge und dieser habe ihm die Nutzung der Bilder gestattet. Er habe alle Bilder selbst gescannt.

Es erscheint allerdings wenig glaubhaft, dass die Bilder voll umfänglich aus dem Fundus des Herstellers der Produkte übernommenen worden sein sollen. Es ist schon sehr erstaunlich dass die doch recht unterschiedlichen Produktabbildungen auf unserer alten Webseite und der Webseite des Mitbewerbers exakt die gleichen Abmessungen und versteckten Sonder-Merkmale aufweisen. Eine 100-prozentige Übereinstimmung in einem Fall mag ein seltener Zufall sein, wie wird dann allerdings eine Übereinstimmung in allen beanstandeten Fällen zu bewerten sein?

Neben der Tatsache, dass von unserer Webseite Produktbeschreibungen in großem Umfang einschließlich vorhandener Rechtschreibfehler 1:1 übernommen worden, erscheint es daher wenig glaubhaft, dass der Mitbewerber wie behauptet die beanstandeten Produktabbildungen selbst aus dem Fundus des Herstellers übernommen haben will.
Wie das Verfahren letztlich ausgeht bleibt abzuwarten. Wir werden jedenfalls dieses Vorgehen nicht tolerieren und Verstöße ahnden.

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