Beiragserhöhungen

Die wohl heftigsten Diskussionen im Rahmen der Mitgliederversammlung löste erwartungsgemäß der Antrag des Vorstands auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge aus.

Nachdem der Vorsitzende den Antrag des Vorstands auf Erhöhung der Mitgliedsbeiträge verlesen und noch einige Anmerkungen machte, ergriff Frau Sarschitzky das Wort. Sie äußerte dass die Beitragserhöhung ihrer Ansicht nach maßvoll sei, da beispielsweise von der Musikschule 74,00 DM im Monat verlangt würden.

Thomas Müller hingegen äußert, dass er wie auch viele andere, denen es ähnlich gehe, durch die Beitragserhöhung sehr hart getroffen würden, da bei ihnen eine Beitragssteigerung von 100 Prozent eintrete. Er ist Schüler und hat daher bisher nur 15,00 DM monatlich zu entrichten. Künftig aber wird nach den Vorstellungen des Vorstands nicht mehr auf einzelne Gruppen bei der Beitragsbemessung abgestellt, sondern es wird nur das Alter zugrunde gelegt. Damit muss er künftig 30,00 DM bezahlen.

Diesen Ausführungen stimmt auch Marco Naumann grundsätzlich zu und unterstreicht, dass er, soweit er nicht die Beitragsvergünstigung wegen seiner Tätigkeit in der Revisionskommission in Anspruch nehmen könne, aus finanziellen Gründen dem Verein den Rücken kehren müsste.

Darauf ergreift noch einmal der Vorsitzende das Wort und stimmt den Bedenken zu. Er führt aus, dass denkbar wäre, auf Antrag Schülern, Studenten, Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden die Möglichkeit einzuräumen, den für Mitglieder bis 18 Jahre geltenden Grundbeitrag zu entrichten. Grundvoraussetzung sind hierfür natürlich entsprechende Nachweise über Schul-, Studien- und Dienstzeiten. Für Schüler soll zudem eine Beitragsreduzierung nur dann möglich sein, wenn diese den Beitrag aus ihrem Taschengeld zu finanzieren haben. Diesem Antrag wird zugestimmt.

Auf Beschluss der Mitgliederversammlung wird es grundsätzlich keine Doppel-Ermäßigungen bzw. Doppel-Vergünstigungen geben wird. Diejenigen Schüler, die noch die Schule besuchen, das 18. Lebensjahr aber bereits vollendet haben, können einen Antrag auf Herabstufung der Beitragshöhe auf die für Mitglieder bis 18. Jahre geltenden Beträge beantragen. Eine Beitragsermäßigung ist nur für die Dauer eines halben Jahres gültig. Rückwirkend sind Vergünstigungen oder Beitragsermäßigungen nicht wirksam; sie können nur für die Zukunft gewährt werden. Eine beantragte Beitragsermäßigung kann den bereits geltenden Vorschriften entsprechend erst mit dem Folgemonat Wirksamkeit erlangen.

Nach den durch den Vorstand beschlossenen Änderungen der Beitragsordnung ist in den vorgenannten Fällen jedoch auch eine Beitragsermäßigung für die gesamte Dauer der Schul- oder Studienzeit bzw. für die Zeit des Wehr- oder Ersatzdienstes möglich. Ausnahmsweise kann eine Beitragsermäßigung auch beantragt werden, wenn bereits ein Antrag auf ruhende Mitgliedschaft mit Trainingsteilnahme gestellt wurde.

Die neuen Beiträge betragen ab 01.01.1997 für Mitglieder unter 18 Jahren 20,00 DM (ermäßigt 10,00 DM) monatlich und für Mitglieder ab 18 Jahren 30,00 DM (ermäßigt 15,00 DM) monatlich. Die Beitragsfälligkeit ist auf den ersten jeden zweiten Monats im Kalenderhalbjahr vorverlegt worden. Sie sind halbjährlich im Voraus zu entrichten. Die Beiträge sind somit fällig am 01. Februar und am 01. August jeden Jahres.

Der Antrag des Vorstands auf Umstellung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2002 im Zusammenhang mit der Einführung des Euro wird in der Mitgliederversammlung gleichfalls behandelt. Der Vorsitzende weist insbesondere darauf hin, dass hiermit auch weitere Beitragserhöhungen verbunden sind. Uta Richter fragt darauf an, ob denn überhaupt bereits jetzt darüber nachgedacht werden muss. Der Vorsitzende führt aus, dass er vermeiden möchte, später wieder über Beitragserhöhungen nachzudenken und dann vielleicht mit völlig anderen Personen diese Entscheidung treffen zu müssen. Wenn jetzt neue Mitglieder in den Verein kommen, so wissen diese ganz genau, was sie erwarten wird. Neu eintretende Mitglieder müssen sich mit den festgesetzten Beiträgen abfinden. Es wird entgegen gehalten, dass zu hohe Beiträge abschrecken

könnten. Hierzu verweist der Vorsitzende jedoch auf die weit höheren Monatsbeiträge vieler anderer Vereine.

Ein weiterer Einwurf zur Beitragserhöhung beinhaltet das Problem, dass im Augenblick noch gar nicht die finanziellen Bedürfnisse des Vereins im Jahr 2002 beurteilt werden könnten. Hier verweist der Vorsitzende auf die Begründungen zur Beitragserhöhung insbesondere auf den Punkt „Ausschließung neuer Beitragserhöhungen auf längere Sicht“. Im Übrigen könne man – sollten die Beitragseinnahmen entgegen allen Erwartungen nicht ausreichen – später erneut eine Beitragsanhebung beschließen, was aber tunlichst vermieden werden sollte.

Ab 01.01.2002 gelten folgende Sätze: Aufnahmegebühr 8,00 Euro (+5,65 DM), Beitrag für Mitglieder bis 18 Jahre 12,00 Euro (+3,47 DM), ermäßigt 6,00 Euro (+1,73 DM) und Beitrag für Mitglieder über 18 Jahre 18,00 Euro (+ 5,20 DM), ermäßigt 9,00 Euro (+2,60 DM).

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